Der IHV hat auf seiner Mitgliederversammlung am 08. Januar 2010 eine bahnbrechende Entscheidung für eine gesunde und nachgewiesene Zucht getroffen.

Mit den neuen, ab 01.01.2011 geltenden ZBB (Zuchtbuchbestimmungen), unterwerfen sich alle Züchter des IHV dem DNA-Print, also Herkunftsnachweis für alle verwendeten Zuchthunde.* Damit ist der IHV der erste Verein, der konsequent gegen Manipulationen, Zukauf von Welpen, usw., vorgeht!

Die Züchter lassen sowohl die Daten der Zuchthündin als auch des Deckrüden mittels DNA Test hinterlegen. Die Züchter des IHV lassen die Auswertungen durch das staatlich anerkannte Institut "LABOKLIN", welches durch die staatliche Akkreditierungsstelle Hannover certifiziert wurde, vornehmen.

Mit diesem Nachweis garantieren die Züchter des IHV, dass die Welpen tatsächlich aus den angegebenen Verpaarungen stammen und Ihnen  keinerlei Fremdhunde, (Kukuckseier), Zukäufe von Massenzüchtern, etc. untergeschoben werden.  Bei allen mit dem Hologrammsiegel des Zuchtbuchamtes ausgegebenen Ahnentafeln (frühestens und freiwillig ab 01.07.2010, bindend ab 01.01.2011), wird dem Welpenkäufer durch den Züchter das DNA-Testprotokoll der Elterntiere übergeben. So kann der Welpenkäufer jederzeit mit geringem Aufwand (dem Welpen/Junghund wird ganz wenig Blut entnommen) eine Kontrolle der tatsächlichen Elterntiere vornehmen.

Identitätsnachweis - Abstammungsnachweis - Genanalyse:
Mittlerweile ist ein genetisches Verfahren entwickelt worden, das die Identität und Abstammung eines Hundes, vergleichbar der Humandiagnostik, mit 99,99% Sicherheit feststellen kann. Es handelt sich hierbei um eine moderne Technik: den genetischen Fingerprint (Mikrosatellitenanalyse, genetisches Profil).

Benötigtes Material:
Dafür wird aus einer Blut- oder Mundschleimhautprobe das Erbgut, die DNA, gewonnen. Die Untersuchung beschränkt sich auf kleine und individuell unterschiedliche Bereiche in der DNA. Die Kombination der Ergebnisse der untersuchten Bereiche ergibt dann den individuellen, fälschungssicheren, genetischen Fingerabdruck des Hundes.

Identitätsnachweis:
Die DNA eines Tieres kann man nicht verfälschen. Sie ist eindeutig und unverwechselbar. Ein genetisches Profil hat rechtliche Beweiskraft (Zertifizierung). So ist es beispielsweise möglich, dass entlaufene Hunde oder noch nach vielen Jahren gefundene Knochen/Reste des Tieres sicher identifiziert werden können.

Abstammungsnachweis:
Von dem Deckrüden, der Mutterhündin und den Welpen wird ein genetisches Profil erstellt. Der Fingerprint eines Welpen setzt sich jeweils zu 50% aus Anteilen des Vaters und der Mutter zusammen.
Es ist folglich eine lückenlose Dokumentation möglich. Der Abstammungsnachweis kann ferner für Aufklärung bei Deckunfällen und Doppelbelegungen der Hündin sorgen. Damit wird sichergestellt, dass der Welpe tatsächlich aus der angegebenen Verpaarung stammt. Diese Zertifizierung gilt als Gütesiegel für Ahnentafeln.

* Für Alle vor dem 01.01.2011 zuchttauglich anerkannten Hunde gilt Bestandsschutz und diese dürfen weiter zur Zucht verwendet werden, sofern sie bis 01.07.2010 beim Zuchtbuchamt angezeigt, hinterlegt wurden. Allerdings wird den Ahnentafeln dieser Welpen das Siegel der DNA-Herkunftsnachweis getesteten Zucht fehlen. Gleiches gilt für Rüden aus anderen Vereinen.